Dec 20, 2022
Wohl zu keiner Zeit wird mehr Schokolade gegessen wie im
Dezember. Werden doch am 6. Dezember die Stiefel gefüllt und am 24.
viele Bunte Teller mit Schokoladenprodukte belegt. Nur was
darf bzw. muss in Schokolade enthalten sein? Und wie sind
Besonderheiten zu kennzeichnen?
Herr Thomas Böhm beschreibt in dieser Weihnachts-Folge die
rechtlichen Anforderungen verschiedener Schokoladenprodukte.
Ihre Experten
Thomas Böhm
Fachgebietsleiter an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen für das Fachgebiet Getreideerzeugnisse, Backwaren, Süßwaren und Speiseeis
Kontaktdaten
LANDESUNTERSUCHUNGSANSTALT FÜR DAS GESUNDHEITS- UND
VETERINÄRWESEN SACHSEN
Fachgebiet 5.2: Getreideerzeugnisse, Backwaren, Süßwaren,
Speiseeis
Zschopauer Straße 87
09111 Chemnitz
Tel.: 0351 8144-3500
Weiter Informationen zum Thema dieser Folge
Im Standardwerk von Herrn Böhm „Erlaubt Verboten - Hygiene, Recht und Qualitätssicherung in Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie sicher umsetzen“ beschreibt Herr Böhm, was bei der Einhaltung von Vorschriften zu beachten ist. Für weitere Informationen zu dem Werk gehen Sie bitte in den Behr’s-Shop unter www.behrs.de und geben in das Suchfeld „Erlaubt – verboten“ ein.
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